Strafrecht Definitionen
Kiste speichern
Du musst eingeloggt sein, um Lernkisten kaufen zu können.
Logge Dich hier ein oder melde Dich kostenlos.
drehen
§ 267 I - Urkunde
- ist jede verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeigent und bestimmt ist und die ihren Aussteller erkennen lässt

0 Kommentare